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Liebe Genossinnen
und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde!
Wir begrüßen
euch auf der heutigen Demonstration und freuen uns mit euch, dass wieder
zahlreiche Menschen im Saarland auf die Straße gehen, um gegen den
rassistischen deutschen Staat zu protestieren.
Die wöchentlichen Mahnwachen der Waderner SchülerInneninitiative
für die Rückkehr der Familie Özdemir und die Demonstration
in Merzig am 31. Januar 2002 haben die saarländische Landesregierung
in argen Erklärungsnotstand versetzt. Die menschenverachtende Asylpolitik
der BRD und die zahllosen rassistischen Sondergesetze lassen hierzulande
immer mehr Menschen aufhorchen. Abschiebungen in Folterstaaten oder Inhaftierung
von Flüchtlingen in Abschiebeknästen sind dabei nur die Spitze
des Eisbergs.
Das deutsche Ausländerrecht beherbergt eine Vielzahl von Paragraphen,
mit denen Migrantinnen und Migranten ein menschenwürdiges Leben unmöglich
gemacht werden soll. Im Ausländergesetzt reiht sich eine Kann-Bestimmung
an die nächste. Der behördlichen Willkür sind so kaum Grenzen
gesetzt.
Verwertbare und
hochqualifizierte Arbeitskräfte werden im Zusammenspiel von Wirtschaft
und Regierung mit Versprechungen ins Land gelockt. Für den Rest greifen
die Abwehrmechanismen der Festung Europa.
Für diejenigen Flüchtlinge, die es bis nach Europa schaffen,
ohne Opfer von Menschenhändlern oder halbregulären Polizeitruppen
zu werden, beginnt oft ein mehrjähriger Leidensweg. Jenseits der
Pogrome und alltäglichen rassistischen Vorurteile und Beleidigungen
existiert in Deutschland eine Gesetzgebung, die einen Teil der Bevölkerung
absondert. Mit scheinbarer Selbstverständlichkeit gelten für
Flüchtlinge Gesetze und Bestimmungen, die weitgehend Grundrechte
außer Kraft setzen:
- Die Unterbringung
in Internierungslagern und die sogenannte Residenzpflicht setzen für
Flüchtlinge die Freizügigkeit außer Kraft.
- Arbeits- und Aufenthaltsbeschränkungen zeigen die Unmöglichkeit
der sozialen Emanzipation auf.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz von Anfang der 90er Jahre regelt die
Einschränkungen der Sozialstaatsbestimmungen für Flüchtlinge.
Das bedeutet,
dass es in Deutschland eine Bevölkerungsgruppe gibt, für die
soziale Grund- und Existenzrechte nicht gelten. So erhalten viele Flüchtlinge
kein Bargeld, sondern statt dessen diskriminierende Einkaufgutscheine
oder Fresspakete und geringfügiges Taschengeld. Auch medizinische
Versorgung ist nach Ansicht der deutschen Gesetzgebung etwas, dessen Flüchtlinge
nicht bedürfen. Behandlung wird ihnen nur in akuten und bedrohlichen
Krankheitszuständen gewährt, Prävention oder längerfristige
Therapie jedoch nicht. Dies ist die logische Schlussfolgerung eines Menschenbildes,
das in Profitraten und Verwertbarkeitsstrukturen denkt. Leben, das keinen
Mehrwert erzeugt, bzw. erzeugen darf, ist hierzuland offenbar vermindert
schützens- und erhaltenswert.
Diese Seite der Medaille entlarvt die Mär vom ausländerfreundlichen
Deutschland als diplomatische Offensive auf dem internationalen Arbeitsmarkt
für ExpertInnen. Schließlich sind es die gleichen Politiker,
die heute offiziell Rassismus und Nazitum verurteilen und gleichzeitig
über den Verfassungsschutz zahlreiche faschistische Organisationen
finanzieren. Diejenigen, die heute auf Multikulti Festivals mit ausgesuchten
vorzeigeintegrierten Ausländern auftreten, haben vor etwa zehn Jahren
durch Brandreden und Hetzkampagnen die Pogrome in Rostock und Mölln
geschürt und ermöglicht. Die Pogrome, die sie später zum
Anlass genommen haben, das Asylrecht einzuschränken und viele der
heute geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen zu verabschieden.
Ein Beispiel für
dieses Vorgehen ist die saarländische Stadt Saarlouis. Auch hier,
in der heimlichen Hauptstadt mit dem französischen Flair hat es 1991
einen faschistischen Anschlag gegeben, bei dem der Flüchtling Samuel
Yeboah ermordet wurde. Eines der ersten Opfer in Westdeutschland nach
der Wiedervereinigung.
Auch Saarlouis hat ein Bündnis gegen Rechts, das eifrig bemüht
ist, das Bild Deutschlands in der Welt aufzupolieren und die Erben des
Faschismus als tolerant und friedfertig darzustellen.
Bis heute erinnert in Saarlouis jedoch nichts an den Mord vom 19. September
1991. Die Heimatstadt des vielgeehrten Kolonialkriegers und Völkermörders
Lettow-Vorbeck fühlte sich in über zehn Jahren nicht genötigt,
an Samuel Yeboah zu erinnern. Dies änderte sich vor ungefähr
einem Dreivierteljahr, als plötzlich von einer Gedenktafel oder ähnlichem
die Rede war. Was war geschehen?
Nicht Oberbürgermeister Fontaine von der CDU hatte plötzlich
das Bedürfnis, sich des faschistischen Mordes zu besinnen. Statt
dessen führte ein Antifaschistisches Bündnis, in dem auch wir
Teil sind, am zehnten Jahrestag der Ermordung eine Gedenkkundgebung durch
und befestigte im Anschluss am Rathaus eine Tafel. Bürgermeister
Fontaine ließ die Tafel am selben Abend entfernen, nachdem die DemonstrantInnen
abgezogen waren. Gegen den Anmelder der Kundgebung wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Inzwischen gibt es in dieser
Sache einen Strafbefehl über 1200 Euro bzw. ersatzweise 60 Tage Haft,
dagegen wurde auch schon Widerspruch eingelegt und es wird auf einen Prozess
ankommen.
Mittlerweile gibt es im Saarlouiser Stadtrat Diskussionen, eine Erinnerung
an Samuel Yeboah an nicht so exponierter Stelle zu plazieren. Es muß
ja nicht gleich jedeR mit dem Kopf auf dieses unrühmliche Kapitel
gestoßen werden.
Das Antifaschistische Bündnis wird jedoch weiterhin offensiv für
das Gedenken an den faschistischen Anschlag eintreten und nicht außer
Acht lassen, dass Saarlouis weiterhin Zentrum rassistischer Machenschaften
ist.
Das Beispiel Samuel Yeboah, das der Familie Özdemir oder die zahllosen
ungenannten Opfer des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer rassistischer
Sonderregelungen lassen die Vielfältigkeit der Gründe erkennen,
warum es in Deutschland notwendig ist, gegen Rassismus aktiv zu werden.
Allen liegt jedoch eines zu Grunde: Es geht darum, der Verwertungsideologie,
die Menschen nach ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit einstuft, ein Menschenbild
der Solidarität und Gemeinsamkeit entgegen zu setzen. Denn:
Die Grenzen verlaufen nicht zwischen den Nationen, sondern zwischen oben
und unten.
Bleiberecht für
alle
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